maike1977
Hallo Fr Bader ich bin seit Ende November 2011 im Erziehungsurlaub und werde ab 1. Februar wieder ei Wochenende im Monat in meinem alten Job als Krankenschwester arbeiten das sind 16 Stunden im Monat. Meine fragen nun muß ich das der Elterngeldstelle melden? Danke für die Antwort LG Maike
Hallo, ja. Alles über den 300 € wird angerechnet. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, dazu bist du verpflichtet, denn das Gehalt wird aufs Elterngeld angerechnet. (von jedem verdienten Euro bleiben dir ungefähr 33 Cent übrig). Darum gehen viele im ersten Jahr nicht arbeiten... Gruß Sabine
Sonni74LS
Nach dem ersten Geburtstag des Kindes interessiert es die Elterngeldstelle nicht mehr, ob und wieviel Du dazu verdienst. Ich würde im ersten Elternzeitjahr auch nicht arbeiten gehen... da hat frau nix von.
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