Mitglied inaktiv
Ich habe gehört, dass man die Elternzeit unterbrechen kann. Also so zu sagen 12 Monate "aufspart" und dann erst nimmt, wenn das Kind z.B. in die Schule kommt (ich glaube es war bis zum 8. Geburtstag). Stimmt das? Vielen Dank im voraus
Hallo, ja, wenn der AG zustimmt, Das ist aber bei Arbeitsplatzwechsel hginfällig. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo , ja das stimmt ! Man muß es aber von vornherein mit dem Arbeitgeber absprechen denn es geht nur wenn er es genehmigt ! Liebe Grüße SASKIA
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes