talua78
Hallo Frau Bader, ich bin jetzt in der 22. SSW. Gebranntmarkt vom letzten AG in in meiner letzten SS bin ich unsicher, was ich als Elternzeit beantragen soll. in meiner ersten SS hatte ich, wie auch jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag. Damals lief er zum Ende des Jahres aus (Meine Tochter wurde im September 2008 geboren.). Mein AG drängte mich damals nur 6 Monate Elternzeit zu beantragen, mit dem mündlichen Versprechen mich danach wieder einzustellen. Dies ging gehörig in die Hose und ich wurde arbeitslos. Jetzt stehe ich wieder vor der Frage: ET ist Anfang September. Mein Vertrag läuft bis Ende März 2012 (neuer AG). Mündlich wurde mir versichert, dass ich, wenn ich im Januar 2012 wieder einsteige meinen Vertrag verlängert bekomme. Mal alle Arbeitsverträge und Vorgeschichten außer Acht gelassen, würde ich 24 Monate beantragen, um im Zweifelsfall Krankenversichert zu sein und etwas Geld zu bekommen. Wenn mein derzeitiger Vertrag aber wirklich verlängert wird, würde ich auch im Januar ohne Probleme wieder anfangen. Wie würden sie vorgehen? Grüße, talua
Hallo, Sie haben doch zwei Möglichkeiten: Im Januar einsteigen u hoffen, dass der Vertrag verlängert wird o nicht einsteigen u der Vertrag läuft aus, damit endet auch die EZ Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit