Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternteilzeit

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endet im November 08. Ich möchte allerdings zum 01. Januar 07 während der Elternzeit 20 Stunden / Woche arbeiten. Ich arbeite in einer großen Firma, und meine Chefin und die Personalabteilung versuchen gerade, einen geeigneten Job zu finden. Meine alte Position kann ich nicht wieder einnehmen, da es kein Teilzeitjob ist. Nun meine Frage: Gesetzlich steht mir ja ein adäquater Arbeitsplatz zu. Wenn es in Teilzeit keinen gibt, muß ich dann auch einen minderwertigen Job annehmen? (Finanziell werde ich keine Einbußen haben, das ist klar, aber ich hätte schon gerne wieder einen gleichwertigen Arbeitsplatz) Und zweitens: Wenn ich für die Dauer der Teilzeit den minderwertigen Job annehme, verliere ich dann dadurch den Anspruch auf den adäquaten Platz nach der Elternzeit? Sollte ich mir dazu etwas schriftlich geben lassen? Liebe Frau Bader, ich bedanke mich jetzt schon herzlich für Ihre Bemühungen. Gruß, Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es keinen anderen geeigneten Job gibt bleiben 2 Möglichkeiten: gar keinen TZ-Job oder einen geringwertigeren. Das Problem dabei ist, dass Ihnen eigentlich gleicher Lohn zusteht. Sie müssen also entscheiden. Am ursprünglichen Vertrag ändert sich nichts. Gruß, NB


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