bena67
Hallo Frau Bader, Ich habe eine 2 1/2 Jahrige Tochter mit meiner Ex Parnerin aus Litauen . Seit uber einem Jahr ist sie zuruck in ihre Heimat gezogen mit dem versprechen ,dass sie immer wieder mich besuchen wurde . Seit mehr als 5 Monaten kann ich sie nicht mehr kontaktieren . Ich lebe zur Zeit in England wo ich auch arbeite . Wir waren 3 Jahre zusammen . Meine Tochter ist hier in England geboren und ich bin auch als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen . Welches recht habe ich , meine ex partnerin zu bewegen meine Tochter sehen zu konnen. Ich denke fur solch ein Verhalten der Mutter musste es ein generelles EU Recht vorhanden sein , oder ? Vielen Dank im voraus
Hallo, das betrifft kein dt. Recht, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Liebe Grüße NB
peekaboo
Wieso fragst Du nicht in England nach da ist ja Dein Wohnsitz. Hast Du der Frau erlaubt das Kind mit in die Heimat zu nehmen? Wo habt Ihr davor gewohnt? Ward Ihr verheiratet? Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? Dies geht aus der Frage alles nicht hervor. LG Peeka https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Hinweise/Hinweise_node.html
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