Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

einige Fragen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: einige Fragen

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Guten tag, ich bin noch im mutterschaftsurlaub und habe vor einer woche angefangen zu arbeiten aber nicht in der alten firma. Es sind nur 16 Stunden pro woche. wiviel urlaubanspruch habe ich bei so wenigen stunden und ab wann? mir kommt der verdienst auch ziemlich wenig vor, ich wurde nicht gefragt sonder sie hat gesagt das verdiene ich, wird das nicht irgendie mit steuerklasse eingestuft? ich bekomme zur zeit auch noch das mutterschaftsgeld ein jahr, hat das mit dem was zu tun? Ich bekomme für 16 Stunden 450 Euro Brutto, was sagen sie dazu?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, das Gehalt ist frei aushandelbar, der Verdienst wird auf das Erziehungsgeld(Mutterschaftsgeld ist das nicht) anzurechnen. auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Gruß, NB


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