Mitglied inaktiv
habe gehört das der geschiedene Partner nicht aus der neuen Ehe entstandene Steuervorteile profitieren darf. Find ich gut und richtig. Gilt das nur für den Ehegattenunterhalt oder auch für den Kindsunterhalt? Und noch eine Frage: Werde nämlich jetzt (vor vier Tagen eigentlich) bald selbst Mutti und wir überlegen ob es vielleicht sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt für eine Neuberechnung des Kindsunterhalt (2 Kinder)zu nehmen? Ich bekomme grad nur das Muschu-Geld und dann Erziehungsgeld. Ich weiß das ist ein bißchen viel gewesen, aber ein großes Danke für Ihre Antwort.
Hallo, EhagattenU. Ja, es sinkt um etwas. Gruß, NB
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