Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann und ich werden bald getrennt leben. Mein Mann wird in die Stadt ziehen. Unsere Tochter geht in der Stadt in die Krippe. Damit sie in die Krippe gehen kann mußte unsere Gemeinde Zuschüsse zahlen. Nun ist es so, das sie ab September in unserer Gemeinde in der KiGa gehen müßte, was aber problematisch ist (Öffnungszeiten) so wäre es besser, wenn sie in der Stadt bleibt. Ist es nun möglich, obwohl meine Tochter bei mir bleibt sie mit in der Stadt anzumelden und somit den Besuch des dortigen KiGa sicherzustellen? Müßten wir sie dann eventuell bei mir mit Zweitwohnsitz eintragen? Gruß Agnes
Hallo, halte ich für problematisch-könnte eine Ordnungswidrigkeit sein.Evtl. auch Leistungserschleichung. Gruß, NB
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