Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehrenamt in EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ehrenamt in EZ

allmountain

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Ich bin derzeit im dritten EZ Jahr bei meinem AG mit 30 Stunden/Woche beschäftigt. Nun möchte ich gerne zusätzlich ehrenamtlich tätig werden (in meinem Berufsfeld der Sozialarbeit)- darf ich das oder werden ehrenamtliche Stunden als ,,echte" Arbeitsstunden bzgl EZ gerechnet? Ich darf ja nur bis zu 30 Std/Woche in EZ arbeiten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Da Ehrenamtspauschalen, Aufwandsentschädigungen und sonstige Zuwendungen an ehrenamtlich Tätige keine Einnahmen sind, die das bisherige Einkommen aus Erwerbstätigkeit ersetzen, werden diese Zuwendungen nicht auf das Elterngeld angerechnet. Quelle: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html. Deshalb meine ich, dass auch die Stunden nicht angerechnet werden dürfen. Liebe Grüsse, NB


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