allmountain
Ich bin derzeit im dritten EZ Jahr bei meinem AG mit 30 Stunden/Woche beschäftigt. Nun möchte ich gerne zusätzlich ehrenamtlich tätig werden (in meinem Berufsfeld der Sozialarbeit)- darf ich das oder werden ehrenamtliche Stunden als ,,echte" Arbeitsstunden bzgl EZ gerechnet? Ich darf ja nur bis zu 30 Std/Woche in EZ arbeiten.
Hallo, Da Ehrenamtspauschalen, Aufwandsentschädigungen und sonstige Zuwendungen an ehrenamtlich Tätige keine Einnahmen sind, die das bisherige Einkommen aus Erwerbstätigkeit ersetzen, werden diese Zuwendungen nicht auf das Elterngeld angerechnet. Quelle: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html. Deshalb meine ich, dass auch die Stunden nicht angerechnet werden dürfen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld