Mitglied inaktiv
Hallo, es gibt doch jetzt das neue Urteil vom Ehegattensplitting, das besagt, daß die steuerlichen Vorteile aus der neuen Ehe, nicht der geschiedenen Ehe zugute kommen darf. Bezieht sich das jetzt nur auf den Expartner Unterhalt oder auch auf den Kindesunterhalt. Danke im voraus
http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/1014922.html
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich hätte mal eine Frage zum Elterngeld. Und zwar wird unser großer Sohn im Dezember 6 Jahre alt. Ich hab für unser 3 Wochen alte Tochter Elterngeld beantragt und hab es auf zwei Jahre gesplittet. Laut Bescheid würde ich im ersten Jahr 187,50€ und dann ein Jahr 150€ . Soweit finde ich es ja auch richtig. Nur müsste ich nicht die ...
Die letzten 10 Beiträge
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig