Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eheähnliche Lebensgemeinschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eheähnliche Lebensgemeinschaft

Mitglied inaktiv

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ich lebe seit über 3 Jahren zusammen mit meiner Freundin in einer wohnung - wie verhält es sich bei einer Trennung bezügl. Unterhalt und Anschaffungen während dieser Zweisamkeit - wenn ich in dieser Zeit ein Auto gekauft habe von meinem Geld - wenn ich mir was angespart habe in dieser zeit ? und sie ihr geld ausgegeben hat ? wenn ich mehr verdient habe als sie in dieser zeit - kinder sind keine vorhanden um eine Antwort wär ich sehr froh - weil ich gehört habe dass neuerdings ab 2jahren schon die zugewinngemeinschaft gilt ??auch wenn keine ehe bestand -


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist so, als ob Sie eine WG gewesen wären. Jeder behält seine Sachen. Ohne Ausgleich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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nein, erst wenn man mindestens 6 jahre zusammen war. der, der z.b. die küche gekauft hat dem gehört sie auch. wenn ihr halb/halb etwas gekauft hab keine ahnung man kann es ja schlecht in der mitte durchschneiden da müßten sie sich einigen. lg mike


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