Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehe- / Familienname

Frage: Ehe- / Familienname

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten, dann sollte unsere zweijährige Tochter, die im Moment meinen Nachnamen trägt, seinen annehmen, ich hingegen möchte meinen behalten. Heute haben wir auf dem Standesamt erfahren, dies sei nicht möglich, da wir uns mit Anerkennung der Vaterschaft (sowie später der Aufweitung des Sorgerechts auf ein gemeinsames, was vor einem halben Jahr passiert ist) bereits auf einen, nämlich meinen, Familiennamen geeinigt hätten. Daher käme bei der Heirat nur noch mein Name oder der des Vaters als Familienname in Frage (meinen Namen könne ich dann nur noch in Form eines Doppelnamens behalten). Dies hat man uns damals allerdings nicht gesagt. Können Sie mir sagen, ob diese Informationen richtig sind und unter welchen Paragraphen man dies nachlesen kann? Vielen Dank und beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich weiß es nicht sicher, denke aber, das das nicht zutrifft. Eine Festlegung des Familiennamens ist doch erst bei Eheschließung möglich. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.