Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten, dann sollte unsere zweijährige Tochter, die im Moment meinen Nachnamen trägt, seinen annehmen, ich hingegen möchte meinen behalten. Heute haben wir auf dem Standesamt erfahren, dies sei nicht möglich, da wir uns mit Anerkennung der Vaterschaft (sowie später der Aufweitung des Sorgerechts auf ein gemeinsames, was vor einem halben Jahr passiert ist) bereits auf einen, nämlich meinen, Familiennamen geeinigt hätten. Daher käme bei der Heirat nur noch mein Name oder der des Vaters als Familienname in Frage (meinen Namen könne ich dann nur noch in Form eines Doppelnamens behalten). Dies hat man uns damals allerdings nicht gesagt. Können Sie mir sagen, ob diese Informationen richtig sind und unter welchen Paragraphen man dies nachlesen kann? Vielen Dank und beste Grüße!
Hallo, ich weiß es nicht sicher, denke aber, das das nicht zutrifft. Eine Festlegung des Familiennamens ist doch erst bei Eheschließung möglich. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit