Chrischan
Hallo Frau Bader, Sie haben in einem Post (https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-und-Zuverdienst_228210.htm) geantwortet "Wenn Sie schon im zweiten Jahr sind, würde ich mir das gesamte restliche EG auszahlen lassen, dann besteht kein Problem und Sie können verdienen, soviel Sie wollen.". Ich konnte dazu keine Informationen finden. Besteht diese Möglichkeit grundsätzlich und für jeden? Gibt es dazu etwas im BEEG? Freundliche Grüße und vielen Dank
Hallo, § 7 Abs 2 BEEG. Man kann sozusagen rückwirkend jeden MOnat EAG-Plus umwandeln in einen Basis Monat und bekommt dann den vollen Betrag. Liebe Grüße NB
Dojii
Elterngeld Plus kann im laufenden Bezug jederzeit (rückwirkend) in Basiselterngeld umgewandelt werden. Faktisch kann man sich so im zweiten Elterngeld Plus Jahr das noch offene Elterngeld auszahlen lassen. Das ganze findet sich in § 7 Abs. 2 Satz 4 BEEG.
Felica
Achtung ist nur dann geboten, wenn man bereits vor dem 13ten Lebensmonat wieder angefangen hat zu arbeiten. Den, das EG wird dann so behandelt, als wenn man von Anfang an Basis-EG hatte statt EG Plus, entsprechender Zuverdienst wird dann angerechnet. Da es beim Basis-EG keine Freigrenzen gibt wie bei EG-Plus, sollte man das immer prüfen. Wer dagegen sowieso nicht innerhalb des EG-Bezuges arbeitet, der kann problemlos noch ausstehende EG-Plusmonate in Basis-EG ändern lassen.
Chrischan
Vielen Dank Dojii und Felica für die schnelle Hilfe. Wenn man in den ersten 12 Monaten kein Elterngeld Plus bezogen hat, dann funktioniert die Umwandlung nicht? Denn nach dem 12. Monat darf man ja kein Basis Elterngeld beziehen, somit auch keine Umwandlung im Sinne § 7. Korrekt?
misses-cat
Wenn du in den ersten 12 Monaten Basis bezogen hast gibt es kein elterngeld mehr was du dir auszahlen lassen kannst! Es gibt noch die Partnermonate
Dojii
Also hast du in den ersten 12/14 Monaten gar kein Elterngeld bezogen?
Chrischan
Wir haben ausschließlich nach dem 12. Monat Elterngeld Plus bezogen, auch die Partnerschaftsmonate.
Dojii
Dann könntest du höchstens noch für den 13. und 14. Lebensmonat Basiselterngeld rückwirkend nutzen (Basiselterngeld geht bis einschl. 14. Monat) - beachte dabei aber das bereits gesagte, falls du im 13. und 14. Monat schon im EG Plus gearbeitet hast, denn dann fällt dein Freibetrag weg.
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