robins-mama
Sehr geehrte Frau Bader, leider habe ich eben ein Thema vergessen. Vor dem Mutterschutz war ich schwangerschaftsbedingt 10 Wochen krankgeschrieben. Mutterschutzbeginn 24. März 2012, krankgeschrieben ab 03.01.2012 wegen Blutungen in der Schwangerschaft. Ich habe noch Resturlaub aus 2011 und den Urlaub der mir bis nach dem Mutterschutz im Juli 2013 zusteht. Insgesamt so 16 Tage. Wenn ich nun stundenweise wieder anfange zu arbeiten für einen Nachmittag wie würde es dann mit meinem Urlaub laufen. Wird er ausbezahlt oder kann ich ihn anschließend nehmen. Das würde ja aber bedeuten, dass ich 16 Wochen nicht in der Praxis bin wenn ich nur einen Nachmittag arbeite. Müsste mein Chef mich dann schon bezahlen, obwohl ich noch gar nicht wieder arbeite? Gar nicht so einfach alles. Danke für ihre Antwort! Viele Grüße noch einmal!
Hallo, schreiben Sie die Frage bitte noch mal kurz und allgemein! Liebe Grüße, NB
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