Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

DRINGEND!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: DRINGEND!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Brauche dringend Ihre Hilfe! Mein Kind ist 4 jetzt 4 Wochen alt. Der KV weiß von ihm nichts,da er mir androhte,mir und dem Kind etwas anzutun,wenn ich es bekommen würde. Jetzt soll ich zum JA,wegen einem Gespräch bezüglich Beistandschaft.Dort wollen sie ja bestimmt auch wissen,wer der Vater ist. Kann ich dort vorerst den Namen des KV für mich behalten,da ich Angst um uns habe? Besteht dann noch die Möglichkeit den Namen später noch anzugeben,damit das Kind zumindest später zu seinen Erbansprüchen kommt? Oder können Sie mir sagen,wo ich dieses in Erfahrung bringen kann? Vielen dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie staatliche Hilfe (Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie es mitteilen. Ansonsten haben Sie ja auch ausser erben andere Ansprüche gegen den KV (Unterhalt etc.). Beraten Sie sich mit dem JA, aber so einfach tun kann er IHnen ja auch nichts. Gruß, NB


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