Mitglied inaktiv
liebe frau bader, hier einige fragen: - wenn ein mann seine frau nicht zur entbindung begleiten kann, darf die begleitperson im auftrag (vollmacht) der frau das kind auf der stadtverwaltung anmelden? - wenn mann und frau zwar im selben haushalt leben, aber ihre trennung angemeldet haben, darf dann er oder sie das kind auf der lohnsteuerkarte angeben? - bei dieser trennung ist der mann doch sicherlich auch unterhaltspflichtig (bestehende ehe). bleibt die unterhaltspflicht weiterhin bestehen, wenn die frau wieder halbe tage arbeiten geht um ihre finanzielle situation aufzubessern? - bei einem getrennt lebenden paar wird dann nur das einkommen der frau und der eventuelle unterhalt mitberechnet bei dem antrag fürs erziehungsgeld? -steht einer halbstags arbeiten frau überhaupt erziehungsgeld zu, oder ist das nur nach einkommen begrenzt? ich weiß, viele fragen. hoffe dennoch auf antwort. vielen dank und schönes wochenende gruß birgit
Liebe Birgit, 1. Ich denke nicht (höchstpersönlich), aber es muss ja auch nicht sofort nach der Entbindung angemeldet werden, meistens macht das das KK oder es gibt eine Stelle im KK, wo dies möglich ist. 2.Bei eigenen Kindern ja 3.Ja, Verdienst wird aber angerechnet (wenn die Kinder nicht ganz klein sind) 4.Ja 5.Nein, nach Aarbeitszeit (19/ 30 Std) Gruß, NB
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