Frage: Dienstplan

Ein Arbeitnehmer arbeitet nach der Erziehungszeit Teilzeit ,nach einem Dienstplan der im Vormonat erstellt wird. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet an geplanten freien Tagen für andere erkrankte Arbeitnehmer einzuspringen ? Hat es rechtliche Konsequenzen,wenn er ablehnt ? Der Arbeitnehmer hat seit Monaten Mehrstunden,die von Monat zu Monat übertragen werden. Es handelt sich um ein Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern.

von otti am 10.01.2014, 14:10



Antwort auf: Dienstplan

Hallo, was steht denn im Arbeitsvertrag? Eigentlich nur in Notfällen, nicht, wenn es die Regel ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2014