Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dienstaufsichtsbeschwerde

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dienstaufsichtsbeschwerde

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist doch,wenn der Träger das DRK ist nicht möglich oder? Mit welchen Konsequenzen hätten denn die Erzieherinnen zu rechnen? (Frage mit Ohren auf den Schienen vom Sonntag, Erzieherin hat heute mir gegenüber zugegeben, das die Kinder wirklich nach dem Zug gehört haben .) Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das DRK ist ein E.V., die Mitarbeitzer sind somit keine Beamte sondern Angestelte. Sie können Sie trotzdem beschweren, der Arbeitsgeber mus dann die geeignete Massnahme wählen. Das kann nichts sein, Abmahnung oder fristlose Kündigung. Gruß, NB


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