Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist doch,wenn der Träger das DRK ist nicht möglich oder? Mit welchen Konsequenzen hätten denn die Erzieherinnen zu rechnen? (Frage mit Ohren auf den Schienen vom Sonntag, Erzieherin hat heute mir gegenüber zugegeben, das die Kinder wirklich nach dem Zug gehört haben .) Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das DRK ist ein E.V., die Mitarbeitzer sind somit keine Beamte sondern Angestelte. Sie können Sie trotzdem beschweren, der Arbeitsgeber mus dann die geeignete Massnahme wählen. Das kann nichts sein, Abmahnung oder fristlose Kündigung. Gruß, NB
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