Mitglied inaktiv
Hallo, vielen Dank für den Tipp. Ich bekomme für das freiw. soz. Jahr ein Taschengeld von 344 Euro. Das bedeutet, dass mein Vater seine Zahlung um die Hälfte von 344 Euro kürzen darf, richtig? Oder 344 Euro minus 90 Euro geteilt durch 2? Ich weiß nicht, ob ich das alles richtig verstehe. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Mitglied inaktiv
Schau mal, habe ich gerade gefunden, http://www.scheidung-online.de/volljwannunt.htm würde aber anders argumentieren wenn ICH das Kind wäre :-) Viele Grüße Désirée
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