Hallo Frau Bader, ich möchte nicht so gern die ich bin schwanger Karte ausspielen weil es dann auf Arbeit nur Stress geben würde und ich immer mit Bauchgrummeln hingehen würde. Wer zahlt denn bei einem BV? Hätte meine Chefin dann die ganzen Kosten zu tragen? Würde sie was wiederbekommen? Meine Hebi meinte ich müsste auch dem Arbeitsamt nichts sagen und die dürften mir keine Sperre oder ähnliches geben. Anfang Arbeit 01.11.15 Kündigung zum 15.3.16. danke für Ihre Antwort
Hallo, na, also das halte ich aber für problematisch. Wenn Sie dem Ag die Schwangerschaft mitteilen, muss er Sie ja weiter beschäftigen. Wenn Sioe es verschweigen verschulden Sie sozusagen die beendigung des Arbeitsverhältnisses. Und der Agentur f A können Sie doch auf Dauer die Schwangerschaft nicht verheimlichen. Liebe Grüße NB
Alles abgearbeitet. :)
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger