meerli
Hallo ich binschwanger in der 15.SSW,meine Chefin wird mich zum Oktober freistellen, sollte ich da etwas schriftlich bekommen? Wenn ja was muss da drin stehen? Muss ich mich dann um die Lohnfortzahlung bei der KK kümmern? LG Sindy
Hallo, nein, Sie bekommen den Lohn vom AG weiter Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du freigestellt wirst, dann bekommst Du ganz normal Deinen Lohn weiter. Die KK ist nur für Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld nach 6 Wochen Krankheit zuständig. Bei einem BV bekommt man den Durchschnitt der letzten 13 Wochen weiterhin von seinem Arbeitgeber gezahlt (dieser kann sich das Geld meistens von der KK zurückholen). Wenn Du ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommst, dann solltest Du das schriftlich bekommen. Würde mir auch bei einer 'einfachen' Freistellung des AG dazu etwas schriftlich geben lassen, ob er das allerdings machen muss weiß ich nicht. LG Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes