bluefish
Guten Tag Fr. Bader! Ich bin im Moment sehr verwirrt. Ich habe eine zu weit unten liegende Plazenta was mir im meinen Job wo ich acht Stunden stehen soll Probleme bzw. Gefahren für mich und mein ungeborenes bestehen könte. Womit ich aber zu einem nicht weiss ob das unter BV oder AU läuft. Meine Ärztin meinte das ein BV sinnvoll wäre und keine AU. Jetzt sagt mein Arzt das sie vom AG das Verbot schriftlich brauchen und mein AG sagt es genau umgekehrt!!! Wer muss es denn jetzt ausstellen? Ich stehe zwischen den Stühlen und weiss nicht wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank
Hallo, die Schreiben leider nicht, wie weit Sie mit der Schwangerschaft sind. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber automatisch ein Beschäftigungsverbot aussprechen,"nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet". Alles darüber hinausgehende muss der Frauenarzt machen. Wenn Sie ein Problem haben, ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Liebe Grüße, NB
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