liki
Hallo Frau Bader, bei mir wurde der Impfstatus bestimmt. Dabei wurde festgestellt, dass ich keine Ringelrötelnantikörper habe. Ich bin Lehrerin, verbeamtet an einer beruflichen Schule. Mein FA meint die Regelung hierzu ändere sich und ich solle mich erkundigen. Habe am Regierungspräsidium "rumtelefoniert. Leider komme ich da nicht weiter. Können Sie mir weiter helfen? Vielen Dank
Hallo, ich habe da mal gegoogelt. Es hängt wohl davon ab, auf welcher Art von Schule Sie sind. "An allen Grundschulen sowie an den Förderschulen und Schulen für Kranke ist vom arbeitsmedizinischen Dienst zu prüfen, ob eine spezielle Gefährdung besteht, an Masern, Mumps und Ringelröteln zu erkranken, soweit an den genannten Schulen auch Kinder unterrichtet werden, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben". Bei anderen Schulen nur, wenn Erkrankungen in dieser Schule vorliegen. (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/ArbeitsUndGesundheitsschutz/Empfehlungen.pdf) Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung