kisel
Sehr geehrte Frau Bader, bei uns im Kiga gibt es verschiedene Buchungsmodelle, bei denen z.B. 5-6 Std/25-30 Wochenstunden steht. Kann ich rechtlich an einem Tag auch mehr als 6 Stunden mein Kind bringen, wenn die Gesamtwochenstunden die 30 Stunden nicht übersteigen oder kann ich keinesfalls an einem Tag mehr als 6 Stunden nehmen, auch wenn ich an den anderen fast nie auf die 5 Stunden komme? Vielen Dank für Ihre Auskunft. MfG kisel
Hallo, das kommt darauf an, was in der Satzung steht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das ist nicht allgemeingültig geregelt. Das mußt Du direkt mit dem Kiga klären bzw. bei denen im Vertrag oder der Satzung nachlesen. LG Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation