Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Brauche ich ein neues berufsausübungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Brauche ich ein neues berufsausübungsverbot

tigger2606

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis zum 25.6.17. jetzt bin ich erneut schwanger , ausgerechnet 26.8.17. vor meinem 1. Kind hatte ich ein berufsausübungsverbot und das Elterngeld beziehe ich bis April diesen Jahres.versehentlich habe ich bei meinem Arbeitgeber eine falsche Elternzeit angegeben, 22.8.17 da ich den Mutterschutz dazu gerechnet hatte.meine Frage, ab dem 15.7. würde der neue Mutterschutz eintreten,muss mein Arzt mir ein neues berufsausübungsverbot aussprechen und muss mein Arbeitgeber mir wieder meinen alten Lohn zahlen?wie wirkt sich das aufs Eltern/mutterschaftsgeld aus?habe ich nur den mindestsatz zu erwarten? Vielen dank schon mal für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Die EZ endet am 3. Geb 2. Ab dem ersten Tag nach der EZ können Sie ein Bv bkommen (aber nach strengeren Regeln). Dann bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Die aktuelle Elternzeit kannst du zum Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beenden (schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber!). Du bekommst dann volle Mutterschaftsleistungen. Ein Beschäftigungsverbot entfällt, da die Elternzeit dann nahtlos in den Mutterschutz übergeht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.