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Meine schwiegermutter führt eine eheähnliche Beziehung mit einem geschiedenem Mann.Seine Exfrau hat nun den zugewinnungsausgleich und die dazu benötigte Prozeßkostenhilfe beantragt und und kam in einem Gespräch auf,dass scheinbar der EXMANN diese übernehmen muss,wenn sie die prozeßkostenhilfe bewilligt bekommt,kann das sein? haben sie Links zu Seiten in denen man sich informieren kann zum Thema Zweitehefrau? Kann es sein dass die Rente meiner Schwiegermutter in den für die Exfrau zustehenden Unterhalt mit eingerechnet wird? hat hier jemand seiten für 2.Ehefrauen? Also für frauen die mit einem Geschiedenem Mann zusammenleben? Es ist für meine Schwiegermutter auf kommen scheinbar große finazielle schwierigkeiten zu,in dieser situation Vielen dank
hallo, hat er denn im Schediungsverfahren keinen Anwalt? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Gibt es da nicht auch einen gewissen mindestsatz der jeder Person zum leben bleiben sollte? Wenn ja wie hoch ist der dann? Meine Schwiegermutter lebt in Bayern...dort scheinen einige Urteile anders auszufallen als in anderen Regionen,stimmt das?
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bisher noch nicht
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kurz vor beendigung dieser 3 jahresfrist beantragte die exfrau den zugewinnungsausgleich
Hallo, er braucht eine ausführliche anwaltliche Beratung, die ich hier nicht geben kann. Sie bekommen Teile seiner Rente und Zugewinn. Er muss nicht die PKH zahlen aber, falls beantragt und bewilligt, einen Prozesskostenvorschuss. Gerade wenn es auch um Unterhalt geht ist ein Anwalt unabdingbar. Gruß, NB
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einen schönen Tag