Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin seit 2002 in einer Firma angestellt, seit 2006 in Elternzeit. Seit Juli bin ich wieder schwanger, habe ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen - danach möchte ich gern wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen. Nun habe ich von Arbeitskollegen erfahren daß die Abteilung in der ich arbeite (nicht die ganze Firma, nur die Abteilung) schließt bzw. schließen muß und alle Mitarbeiter zum 31.01.2010 entlassen werden. Ich stehe ja eigentlcih unter Kündigungsschutz - kann mich der AG trotzdem entlassen? Von meinem AG habe ich noch nichts gehört / erfahren daß die Abteilung geschlossen wird, nur von Arbeitskollegen. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort! MfG Conny
Hallo, ja - mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Man muss vorher prüfen, ob man Sie versetzen kann Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, tja, da muß der AG eine Kündigungsgenehmigung beim Aufsichtsamt einreichen. Ohne diese geht es nicht. Du kannst wohl nur abwarten... Viele Grüße Désirée
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