Rosa1206
Hallo, ich bin in der 23. SSW schwanger. Mutterschutz beginnt im Dezember. Vom 8.8. bis 16.9.13 war ich krankgeschrieben. Grund Eo5.8 G; O09.2 G Dann erneut (anderer Arzt u. anderer Grund): vom 17.9. bis 02.10.2013 Grund F43.8G; O47.o V Bin ich nun aus der Entgeltfortzahlung bei meinem Arbeitgeber oder nicht? Arbeitgeber sagt ja. Was stimmt? Danke. lg, Rosa
Hallo, derartige Rechnungen kann ich Ihnen hier nicht vornehmen. Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Eigentlich nur wenn es sich um ein und den selben Grund handelt. Wenn also beides in der SS begründet liegt, dann ja. Interessant sind in Deinem Fall die Kennziffern O09.2 G und O47.0V - das sind beides SS Kennzeichnungen - daher ja: Dein AG hat Recht! LG Sabine
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