Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist 2 Jahre alt. Sein Vater hat sich von mir getrennt und ist nicht bereit, mir Betreuungsunterhalt zu zahlen, weil ich ich ab Nov. für unseren Sohn einen Krippenplatz (5 Std. täglich) habe und er von mir verlangt, dass ich arbeiten gehe. Habe ich grundsätzlich keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, sobald mein Sohn in die Krippe geht? Kommt es auf die Stundenanzahl an?
Hallo, üblicherweise besteht ein Unterhaltsanspruch bis zum 3. Geb. Danach müssen Sie tatsächlich arbeiten gehen Lieeb Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo in der zeit könntest du ja arbeiten,ich würde versuchen mir einen job zu suchen und schauen das du nicht mehr auf ihn angewiesen bist!,ab dem 3ten lebnsjahr muss er nicht mehr zahlen,dann könnte man klagen und die gerichte entscheiden nach einzelfall.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit