Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist 2 Jahre alt. Sein Vater hat sich von mir getrennt und ist nicht bereit, mir Betreuungsunterhalt zu zahlen, weil ich ich ab Nov. für unseren Sohn einen Krippenplatz (5 Std. täglich) habe und er von mir verlangt, dass ich arbeiten gehe. Habe ich grundsätzlich keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, sobald mein Sohn in die Krippe geht? Kommt es auf die Stundenanzahl an?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, üblicherweise besteht ein Unterhaltsanspruch bis zum 3. Geb. Danach müssen Sie tatsächlich arbeiten gehen Lieeb Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo in der zeit könntest du ja arbeiten,ich würde versuchen mir einen job zu suchen und schauen das du nicht mehr auf ihn angewiesen bist!,ab dem 3ten lebnsjahr muss er nicht mehr zahlen,dann könnte man klagen und die gerichte entscheiden nach einzelfall.


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