storm19088
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe sie können uns weiterhelfen. Wir sind seit Februar 2014 Eltern. Noch bis April 2015 ist mein Mann in Elternzeit. Ab Mai 2015 haben wir eine Tagesmutter gefunden, die auch unsere speziellen Betreuungswünsche entgegenkommt. Sind beide als Vollzeitmitarbeiter im Einzelhandel tätig und müssen somit auch samstags arbeiten. Jetzt zu meiner Frage, waren heute beim Jugendamt um eine Betreuung für 45h zu beantragen. Die uns so aber nicht bewilligt wurde weil wir doch entgegengesetzt arbeiten könnten ( lt. Aussage Jugendamt), weil unser Unternehmen Rahmenöffnungszeiten von 06:30-22:30 hat. Die Entscheidung wird erst getroffen wenn wir unsere Einsatzpläne einreichen. Ob nun 35 oder 45 h pro Woche bewilligt werden. Jetzt die Frage muss man die Aussage so hinnehmen oder kann man rechtlich dagegen vorgehen? Vielen Dank
Hallo, entscheidend ist doch, ob Sie tatsächlich entgegengesetzt arbeiten können oder dies in dem Betrieb nicht möglich ist. Ich würde mir diesbezüglich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen. Liebe Grüße NB
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