Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besuchszeit

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader!! Meine Tochter ist jetzt 11 Monate, und wird hatten schon wie ich im 2 Monat schwanger war, keinen Kontakt mehr. Jetzt auf einmal will er sie regelmäßig sehen. Da ich ihn ja selbst kaum kenne, treffen wir uns halt notgedrungen immer beim Jugendamt, da ich mit ihm nicht allein sein will. Möchte jetzt gerne wissen, ob ich das schriftlich festlegen kann, das er erst die kleine mitnehmen darf, wenn sie es selber will. Denn ich weiß nicht, wie es bei uíhm zu Hause ist, und ich möchte es dann nicht, wenn ich sie muß mitgeben, nur weil das Gesetz so ist. Habe nämlich schon große Angst davor. Denn wenn sie ein paar Jahre ist, und sie selbst sagt, das sie mitfahren will, dann ist das ihre eigene Entscheidung. Geht das??? Vielen Dank Ulrike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist (auch nicht mit Hilfe des ugendamtes) muss im Notfall gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Es ist aber ganz klar so, dass er einen Anspruch darauf hat, das Umgangsrecht bei sich zu Hause auszuüben, wenn kein Kindeswohlinteresse entgegensteht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Und warum fährst Du nicht mal mit zu ihm? Nicht nur für Dich um zu sehen, wie er lebt, sondern auch um Deiner Tochter den Übergang zu erleichtern. Das halte ich noch für viel wichtiger. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Da ich ihn nicht leidn kann, und séine Eltern mich nicht, und du nicht weißt, was vorgefallen ist.


Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader!! Warum muß immer das Gesetzt siegen?? Würden Sie ihr Kind einfach so mitgeben, wenn sie nicht wüßten wie es bei denen so ist, und sie den Kindesvater selbst kaum kennen?? Ich glaube jede Mutter macht sich Sorgen darum. Ulrike


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Also was willst Du eigentlich ? Du sagst Du willst die Kleine nicht mitgeben weil Du nicht weist wie es bei denen ist ! Aber hingehen und Dir alles angucken willst Du auch nicht ! Wie dem auch sei -er hat ein Recht auf seine Tochter ob Dir das nun passt oder nicht ! Und dabei ist es vollkommen egal was vorher war denn die Differenzen oder was auch immer hattest DU mit dem Vater und nicht Eure Tochter! Wenn er allerdings die Kleine nicht gut behandelt ist es ne andere sache ! LG Julia


Mitglied inaktiv

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hoffe das du nicht in diser Situation bist, denn dann würdest du anders reagieren. Und bis jetzt sieht er die kleine ja. Und außerdem hatte ich mich so weit ich mich erinnere die Frage an frau Bader bestellt


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