Mitglied inaktiv
Ich habe von meiner FAin ein ind. Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Meine Elternzeit lief zum 2.5. aus, das Beschäftigungsverbot galt ab dann bis zum ET am 1.10. Mein Arbeitgeber zweifelt das nun an und bittet mich, meine FAin von der Schweigepflicht zu entbinden. Kann er das verlangen? Kann ich dem widersprechen? Kann er eine Untersuchung durch einen Arzt seiner Wahlr verlangen? Ich war der Meinung, dass ich dem widersprechen kann. Muss ich überhaupt sagen, warum ich nicht arbeiten kann?
Hallo, nein, das kann der AG nicht bestimmen.Er muss schon gute Zweifel nachweisen können, warum er das BV für falsch erstellt hält. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ach so, mein Arbeitgeber will mir jetzt 6 Wochen lang Lohnfortzahlung zahlen, aufgrund der Arbeitsunfähigkeit. Zahlungen aufgrund de MuSchuG lehnt er ab. Kann er das einfach so bestimmen?
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