Frage: Beschäftigunsverbot

Zurück Beschäftigunsverbot Hallo Herr Dr.med. Vincenzo Bluni, ich hoffe meine frage ist nicht zu kompliziert Hallo Frau Bader, Ich bin noch in der elternzeit und musste meinem Arbeitgeber im Januar bescheid geben das ich wieder Vollzeit arbeiten komme. Ich sollte im April wieder arbeiten kommen nach 2Jahren Elternzeit jetzt bin ich wieder Schwanger und mein Frauenarzt will mir ein Beschäftigungsverbot geben bevor ich wieder anfange zu arbeiten . Jetzt meine Frage: Bekomme ich dann Trotzdem mein normales Gehalt obwohl ich ja nicht mal angefangen habe ??

von Sofie80 am 06.03.2017, 22:15



Antwort auf: Beschäftigunsverbot

Hallo, ja, bekommen Sie. Ihnen muss aber klar sein, dass die Regeln des Beschäftigungsverbote sehr viel strenger geworden sind und der Arbeitgeber Sie auch umsetzen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2017



Antwort auf: Beschäftigunsverbot

Theoretisch bekommst Du ab April dann Dein VZ Gehalt. Es sei denn, der Kasse oder Deinem Arbeitgeber liegen ganz praktische Gründe/Tatsachen vor, die keine Zahlung zulassen, weil Du die Arbeitsleistung ohne BV/Schwangerschaft gar nicht erbringen könntest. Siehe Diskussion Betreuungsplatz einen Beitrag weiter unten.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 22:26



Antwort auf: Beschäftigunsverbot

hm ok auch wenn ich jemand für das Kind hätte?? also die Schwester meines Mannes würde ds Kind nehmen

von Sofie80 am 06.03.2017, 22:56



Antwort auf: Beschäftigunsverbot

Wenn die Schwester Deines Mannes Dein Kind tatsächlich 40 Stunden pro Woche + ggf. Pausen- und Wegezeiten betreuen sollte und kann... Oh je... Ganz ehrlich. Ich sag lieber nix dazu. Du erhältst bestimmt bald noch weitere Antworten.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 23:09