Mitglied inaktiv
Gibt es allgemeine Richtlinien für Beschäftigungszeiten (z.B. über die Länge in den Abendstunden) in der SS, evt. abhängig von der SSW, bzw. gibt es Regelungen für Berufe, in denen vorwiegend im Stehen gearbeitet wird (Pausen, keine Vollarbeit in den letzten SSW vorm MS)? Oder hilft bei gefährdenden Arbeitssituationen nur der Frauenarzt durch Beschäftigungsverbote ?
Hallo, das ist alles im MuSchG geregelt. Grundregel: 8,5 Std/ Tag. Aber da gibt es bei verschiedenen Berufen Ausnahmen. Vorwegend stehend darf auch nur begenzt. Lesen Sie mal die §§ 3- 8 bei http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/index.html Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe