Mitglied inaktiv
Gibt es allgemeine Richtlinien für Beschäftigungszeiten (z.B. über die Länge in den Abendstunden) in der SS, evt. abhängig von der SSW, bzw. gibt es Regelungen für Berufe, in denen vorwiegend im Stehen gearbeitet wird (Pausen, keine Vollarbeit in den letzten SSW vorm MS)? Oder hilft bei gefährdenden Arbeitssituationen nur der Frauenarzt durch Beschäftigungsverbote ?
Hallo, das ist alles im MuSchG geregelt. Grundregel: 8,5 Std/ Tag. Aber da gibt es bei verschiedenen Berufen Ausnahmen. Vorwegend stehend darf auch nur begenzt. Lesen Sie mal die §§ 3- 8 bei http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/index.html Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG