Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beratungsgespräch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beratungsgespräch

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, übernimmt die Rechtschutzversicherung ein Scheidungs-Beratungsgespräch oder muß ich dafür selber aufkommen? Wenn ja, wie teuer wäre so etwas? Vielen Dank Puffel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Erstberatungsgespräch darf bis zu 208,80 € kosten, die Kosten hierfür übernehmen eigentlich alle RS. Aber fragen Sie lieber vorher nach. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Lies Dir mal das "Kleingedruckte" Deiner Rechtsschutz-Police genau durch! Meist läuft der Vertrag auf "Eheleute", und Scheidung usw. ist explizit ausgeschlossen. Anders sieht es aus, wenn man schon geschieden ist und danach eine neue Rechtsschutzversicherung nur für sich alleine abgeschlossen hat. Wenn man dann z. B. vom Ex aufgefordert wird, mehr Unterhalt zu zahlen, und sich dagegen wehren will, übernimmt die neue RS die dann entstehenden Anwaltskosten (so ist es mir ergangen).


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