Mitglied inaktiv
Liebe Fr. Bader, Ich habe vor 2 Wochen meine Chefin davon in Kenntnis gesetzt, das ich wieder Schwanger bin, ich bin jedoch jetzt noch in EU vom ersten Kind, und habe halt geschrieben ich könne im Mai nicht wieder Arbeiten kommen wegen dem Baby, jedenfalls habe ich ihr es per Einschreiben /Rückschein mitgeteilt, habe ich nun einen Beweis der auch evtl. vor Gericht an erkannt werden würde?, das eigentliche Schreiben habe ich hier auf Diskette bin ich somit genug abgesichert?? Danke Claudia
Liebe Claudia, ob Sie im Mai arbeiten gehen müssen oder nicht, kann ich mangels Angaben nicht beurteilen. Aber bzgl der Benachrichtigung ist zu sagen, daß Sie den Zugang, nicht das Schreiben beweisen müssen. Dies köönen Sie ja mit dem Rückschein. Gruß, NB
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