Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Benachrichtigung des AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Benachrichtigung des AG

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Fr. Bader, Ich habe vor 2 Wochen meine Chefin davon in Kenntnis gesetzt, das ich wieder Schwanger bin, ich bin jedoch jetzt noch in EU vom ersten Kind, und habe halt geschrieben ich könne im Mai nicht wieder Arbeiten kommen wegen dem Baby, jedenfalls habe ich ihr es per Einschreiben /Rückschein mitgeteilt, habe ich nun einen Beweis der auch evtl. vor Gericht an erkannt werden würde?, das eigentliche Schreiben habe ich hier auf Diskette bin ich somit genug abgesichert?? Danke Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Claudia, ob Sie im Mai arbeiten gehen müssen oder nicht, kann ich mangels Angaben nicht beurteilen. Aber bzgl der Benachrichtigung ist zu sagen, daß Sie den Zugang, nicht das Schreiben beweisen müssen. Dies köönen Sie ja mit dem Rückschein. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.