jessicav1
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet seit 1995.2012 war mein Einkommen gering. Ich war auch Arbeitslos von Februar 2012 bis Februar 2013. 2013 hatte ich vom Nebengewerbe kein Einkommen, habe aber das Gewerbe nicht abgemeldet. Seit April 2013 arbeite ich vollzeit im Büro bin direkt Schwanger geworden, mein Mutterschutz endet am 8 Februar. Laut der Elterngeldstelle wird nur 2012 berücksichtigt und mir den mindestbtrag von 300euro geben. ist das richtig? Vielen dank für die antwort im vorraus lg jessica
Hallo, wann war die Geburt? Liebe Grüße NB
jessicav1
Die geburt war dezember 2013
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita