Wautschi
Hallo Frau Bader, Ich arbeite in einer Backstube und meine Arbeitzeiten sind Mo-Fr von 2.30-11 Uhr und samstags von 0.00 - 8.30 . Muss mein Chef mir trotzdem die Nachtstunden bezahlen , auch wenn ich erst um 6 Uhr anfange ??? Das wären ja sonst erhebliche finanzielle Einbußen. Laut Mutterschutz darf eine Schwangere ja keine finanzielle Nachteile haben. Mit freundlichen Grüßen Wautschi
Hallo, Sie bekommen weiter die Zuschläge, diese werden aber versteuert. Liebe Grüße NB
chrissicat
Es ist richtig, nachts darf dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen. Er darf dir aber ggf. andere Tätigkeiten zuweisen und dich tagsüber beschäftigen. Kann er dich nicht ausschließlich tagsüber beschäftigen, muss er dir ein teilweises Beschäftigungsverbot (für nachts) erteilen und dich trotzdem voll weiterbezahlen.
Mitglied inaktiv
Dein Chef kann dich in der Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr bis zu den vertraglich vereinbarten Stunden beschäftigen, höchstens jedoch 8,5 h/Tag. Das Bruttogehalt ändert sich nicht, Nachtzuschläge werden allerdings im Mutterschutzlohn versteuert.
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