Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Zeitvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Befristeter Zeitvertrag

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich bin am 01.11.03 in den Mutterschutz gegangen und habe am 21.12.03 unseren Sohn zur Welt gebracht (ET war der 16.12.03) Da am 31.12.03 mein Zeitvertrag bei meinem Arbeitgeber ausgelaufen ist weis ich nicht wie ich mich jetzt verhalten soll. Da mein Arbeitgeber sich in keinster weise bei mir gemeldet hat und ich bei der anmeldung meines Sohnes von der der Krankenkasse erfahren habe das mein Arbeitgeber mich abgemeldet hat denke ich das mein Vertrag ausgelaufen und nicht verlängert ist. Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber dem Arbeitsamt? Gibt es andere Anlaufstellen? Bitte senden sie mir Informationen zu. Im voraus Danke Larisa


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Vertrag ist wohl beendet. Beim Arbeitsamt arbeitslos melden kannst du dich nur, wenn du auch vermittelbar bist, sprich eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind nachweisen kannst. Ansonsten bleibt dir, wenn du alleinerziehend bist, nur der Gang zum Sozialamt, sofern der Vater des Kindes keinen Unterhalt zahlt. (dazu ist er auch dir verpflichtet)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.