la-floe
hallo, ich bin in der 11.ten Woche schwanger und habe einen bis März befristeten AV. Danach wird ein neuer - unbefristeter AV geschlossen. Da ich aus Erfahrung weiß, dass ber Schwangeren in diesem Betrieb der AV einfach ausläuft habe ich vor, meinen AG bis zum Abschluss des neuen Vertrages nicht über sie Schwangerschaft zu informieren (ein Segen, dass Winter ist ;-)) Es ist doch richtig, dass hier wie bei Neueinstellungen keine Informationspflicht meinerseits besteht? Meion Arbeitsplatz besteht aus reiner Schreibtischtätigkeit, so dass hier keine Gefährdung zu erwarten istr, ich möchte meine Beschäftigung auch bis zum Beginn des MuSchu ausüben und danach für 14 Monate in Elternzeit gehen. Wie ist das mit der Informationspflicht? Gruß floe
Hallo, einfach schweigen - es kann Ihnen nichts passieren. Liebe Grüsse, NB
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