Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich hätte mal eine Frage. Mein Freund ( ist auch der Vater meines Kindes) wohnt und arbeitet ca 250 Kilometer entfernt von mir und meinem Sohn. Wir sehen uns nur noch zwei bis drei mal pro Monat. Sind wir dann vor dem Arbeitsamt trotzdem noch eine Bedarfsgemeinschaft? Und muss ich meinen Freund trotzdem mit in die Formulare des Arbeitsamtes eintragen? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Hallo, ich würde es genau so eintragen, wie Sie es mir schreiben. Dann kann Ihnen niemand etwas. Liebe Grüsse, NB
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