Frage: Auszug möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, ich kann selbst kaum glauben, mich in eine so blöde Situaion manövriert zu haben: Ich lebe sei 3 Jahren mit meinem Freund in einer Stadt mit extrem hohem Mietpreisniveau, weil es fast nur Plattenbauten gibt, die alle von einer Gesellschaft vermietet werden. WIr haben über 2 Jahre eine Wohnung gesucht, in der es im Winter wärmer als 18°C wird, die Wohnungen sind also in einem schlechten Zustand, so schlecht isoliert, dass die Zugluft die Türen bei geschlossenen Fenstern zu zog. Als unsere Tochter unterwegs war, habe ich mit Hilfe des Arbeitgebers eine schöne, aber sehr teure Wohnung bekommen. Ich musste Lohnstreifen und alles vorlegen, bekam die Wohnung erst, als mein Arbeitgeber bestätigte, dass ich einen laaaangen Arbeitsvertrag habe. Laut Mietvertrag sollte ich 2 Jahre auf das Kündigungsrecht verzichten. Mein Freund und ich wollten das nicht unterschreiben, fanden aber keine andere Wohnung. Mit dem Anwalt des Arbeitgebers konnte eingefügt werden, dass ich bei unverschuldetem Vermögensverlust auch so kündigen darf. Das ist hier Standard in der Stadt, alle halten es für normal. Jetzt war mein Freund Student ohne Einkommen. Seit ein paar Monaten ist er das nicht mehr, er wartet mit einer schweren Depression auf einen Behandlungsplatz, ist immer mal ein paar Wochen hier in der Klinik, wird entlassen usw. Der Plan war eigentlichh, dass er einen großen Teil der Elternzeit übernimmt, was dadurch jetzt nicht geht. Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber mir mein Elterngeld ausgerechnet hat, er ist einfach familienfreundlich, wie man sieht, aber übersehen hat, dass ich letztes Jahr 2,5 Monate nur Krankengeld bezog, sodass mein tatsächhliches Elterngeld ca. 1/4 weniger als erwartet ist. Jetzt habe ich in der neuen, teuren Wohnung auch noch eine Nachzahlung von monatlich 150€. Und jetzt ist sie zu teuer. Laut Arbeitgeberanwalt kann ich nichts machen, da mein Freund schon bei Einzug kein Einkommen, somit keinen Vermögensverlust hatte und meiner durch Elternzeit selbst verschuldet ist. Ich darf nicht ausziehen. Ich soll meine 8 Wochen alte Tochter schhnell bei einer Tagesmutter unterbringen und wieder arbeiten. Ich möchte das für die Kleine nicht. Habe ich eine andere Möglichkeit? Danke

von Cissie am 08.03.2016, 09:21



Antwort auf: Auszug möglich?

Hallo, wenn ich es richtig verstehe, sollte der KV das Kind betreuen u kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht - Sie müssen deshalb EG beantragen? Da kommt es auf die Höhe an, die Sie erhalten, evtl. können Sie ergänzende Leistungen beim Jobcenter beantragen. Die hohe Miete ist kein Argument Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2016



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ich sehe das übel weniger in der teuren wohnung, als daß ihr als familie nicht genügend einkommen habt und das ist eine unverschuldete notlage, bei der ich mich an das jobcenter wenden würde, um ggf alg2 zu beantragen. (bevor jetzt wieder geschrien wird, du sollst arbeiten, bitte ich zu beachten, daß das kind 8 wochen und nicht 8 monate ist!!!!) verschwende vorerst keine überflüssigen energien auf die kündigung, denn damit ist ja noch nichts gekonnt, denn dann habt ihr auch kein dach über dem kopf. von was lebt denn dein freund?

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 10:38



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Ich würde eher Wohngeld und Kindergeldzuschuss vorschlagen. Hast Du denn jetzt Elternzeit angemeldet ? Wie groß ist die Wohnung denn und liegt sie im Rahmen von Preis / Mietspiegel ?

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 11:28



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wenn die ap die wohnung als sehr teuer beschreibt, wird sie nicht im mietspiegel liegen, den die arge unterstützt.... aber klar, wenn es wohngeld geben sollte, dann wohngeld!

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 11:49



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Danach ist die Frage wie weit sie drüber ist. Das muss sie dann ggf. die Differenz selbst zahlen. 6 Monate hat man dann Zeit sich was neues zu suchen, solange übernehmen sie voll. Ich hatte das so gelesen dass die ganze Gegend sehr teuer ist. Achso, dies ist genau so eine Notlage wo es super ist dass es H4 und Co gibt. Und vielleicht ist gerade dieser Zeitvertrag sogar gut und es gibt eine Einzelfallprüfung, dass sie die Kosten länger tragen. Eine Auflösung wäre dann mit höheren Kosten verbunden.

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 12:22



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Das ist so falsch. Sie müssen nicht für 6 Monate, sondern bis zu 6 Monate. wenn es übel läuft hast Du nicht mal die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten welche Du einhalten kannst - selbst so erlebt.

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 14:53



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Weshalb war die Krankschreibung? Wenn die schwangerschaftsbedingt war, lass dir das bestätigen, dann gibt es beim Elterngeld keine Einbuße. Zum frühen Arbeiten kann dich keiner zwingen in der derzeitigen Situation. Anders sähe es aus wenn Dein Freund daheim wäre wegen Arbeitslosigkeit, da er aber krank ist, steht es dir zu die Betreuungszeit auch zu nutzen. Lass Dir da also nichts einreden vom Amt. Schau wegen erhöhtem Kindergeld und/oder Wohngeld, evtl auch Hartz4. Wenn die Wohnung angemessen ist, also Miet- und größentechnisch, muss das Amt eh da mitzahlen wenn euer Einkommen nicht reicht. Ist sie wirklich zu teuer - im vergleich zu anderen Wohnungen oder zu groß, muss man schauen. Wobei es fraglich ist bei dem Mietvertrag ob das Amt wirklich drauf besteht das ihr dann was anderes suchen müsst. Also Termin beim Amt machen und abklären. Und zu verlieren habt ihr ja eh nichts. Kleiner Tipp, schau auch mal bei Versicherungen usw was ihr sparen könnt. Manche kann man erst einmal ruhen lassen solange wie man in Elternzeit ist, oder es gibt Vergünstigungen wegen Kind. Macht den Kohl nicht fett, aber etwas weniger Kosten jeden Monat könnt ihr so evtl schaffen. Und wegen Betreuung, es ist eh fraglich wer ein so junges Kind zur Betreuung nimmt.

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 15:02



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So steht es aber auch im Gesetz mit den 6 Monaten. Sozialgesetzbuch irgendwas ... Hatte das damals selbst, eine Bekannte aktuell. Aufforderung sich innerhalb von 6 Monaten was neues zu suchen.

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 16:58



Antwort auf: Auszug möglich?

Wie gesagt, uns hatten sie nicht mal 3 Monate zugestanden. Sie müssen eben nicht, sondern sie können bis zu 6 Monate. Lese Dir mal den ersten Passus genau durch: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html Zitat: Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 17:43



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Umgezogen sind sie ja nicht. Das mit den "längstens für 6 Monate" meinst Du ? Vielleicht auch wieder so ein Ding von SB zu SB unterschiedlich? Meine Bekannte bekommt eine Maßnahme nach der anderen, meine Cousine wurde seit Jahrzehnten zu nix aufgefordert. Aber daraus was Du zitierst folgt auch dass unsere AP hier keinen Druck erhalten wird vermutlich. Durch die Kündigungsklausel. Oder ?

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 18:27



Antwort auf: Auszug möglich?

Hallo, vielen Dank für die vielen, lieben Antworten und Vorschläge. Ich dachte ich hätte alles beschrieben, hab aber wohl doch die Hälfte vergessen. Das wird jetzt aber doch meine halbe Lebensgeschichte. ALGII Bekommt mein Freund nicht, weil er weniger als stunden arbeitsfähig ist. Den Antrag haben wir natürlich trotzdem gestellt. Zum Sozialamt sollen wir, wenn er abgelehnt wird. Aber ich muss hier jetzt fragen, weil wenn unser Geld erstmal ganz alle ist, ist es echt doof. Mietpreisspiegel Laut Amt war die vorherige Wohnung mit 60m² für 550€ schon zu teuer. Die war hier aber normal teuer, eine schlecht sanierte Dachgeschosswohnung im Plattenbau, wie gesagt, sehr zugig und zu kalt für ein Neugeborenes. Hier wird nicht nach m² gezahlt, sondern nach dem Preis, weil die Preise so verrückt sind. Ich kann es auch gar nicht glauben. Ich habe den Amtmenschen gefragt, wo wir eine Wohnung für die angemessenen 351€ bekommen sollen, er meinte nur, dass das ein allgmeines Problem der Stadt sei. Plattenbau 80m² kosten hier 750€ warm. Ich weiß nicht, ich finde das abartig hoch. In meiner Heimatstadt ist es die Hälfte. Ich kam gar nicht auf die Idee, dass die Lebenshaltungskosten hier in der Provinz so anders sein könnten. Geld Mein Arbeitgeber hatte mir auch einen Zuschlag gezahlt zum Gehalt, den ich im Mutterschutz nicht bekommen sollte, was ich nicht wusste und mir alles im Januar abgezogen, sodass mir 3 erwartete Monatsmieten plötzlich fehlen. Ich war auch nicht schwangerschaftsbedingt kranke, sondern vor der Schwangerschaft. Da aber der Gesamtlohn so hoch ist, muss ich auch die Krankenkasse für meinen Freund zahlen. Muss ich in seiner Situation auch. Als ob das nicht reicht: Eine Selbshilfegruppe hat seine Diagnose angezweifelt. Es ist ja auch kein Zustand, immer mal wieder in der Klinik zu sein, ohne dass es hillft und er sein Kind eigentlich völlig verpasst. Jetzt hilft ihm zwar ein spezieller Psychiater aus der nächsten Großstadt, Farhtkosten werden aber von der KK nicht mehr übernommen. Das Amt sagt, wir sollen zur KK.... Aber mich jetzt monatelang mit denen zu streiten macht seine Krankheit nur länger. Das ist für uns alle 3 hier gar nicht schön, wie er oft drauf ist. Ich hebe alle Quittungen auf und hoffe, es wird irgendwann doch noch übernommen. Nachzahlung Mit 150€ Nachzahlung pro Monat habe ich nicht gerechnet. Der Brief mit der Rechnung kam ohne Aufschlüsselung wofür. Als ich nachgefragt habe, kam gleich ein Brief vom Anwalt vom Vermieter mit Zahlungsklage. Ist doof, wenn man soviel Geld nicht übrig hat. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt es, hab aber blöderweise 150€ Selbstbeteiligung... Sonst haben wir nur Hausrat, Haftpflicht. Nicht mal ein Auto. Weiß nich ganz, wo ich noch sparen soll. Eltern unterstützen leider nicht mehr. Also habe ich jetzt noch die Möglichkeit Kindergeldzuschuss und Wohngeld? Wo bekommt man das erste? Wohngeldzentrale habe ich gerade schon angeschrieben. Ja, ihr habt recht, einen Umzug könnte ich mir gar nicht leisten. Mal abesehen davon, dass hier noch immer keine günstigen Wohnungen in den Wohnportalen zu finden sind. Leidtragende ist auch noch meine Püppi bei dem ganzen Scheiß. Danke

von Cissie am 08.03.2016, 18:54



Antwort auf: Auszug möglich?

Danke und mer Hallo, vielen Dank für die vielen, lieben Antworten und Vorschläge. Ich dachte ich hätte alles beschrieben, hab aber wohl doch die Hälfte vergessen. Das wird jetzt aber doch meine halbe Lebensgeschichte. ALGII Bekommt mein Freund nicht, weil er weniger als stunden arbeitsfähig ist. Den Antrag haben wir natürlich trotzdem gestellt. Zum Sozialamt sollen wir, wenn er abgelehnt wird. Aber ich muss hier jetzt fragen, weil wenn unser Geld erstmal ganz alle ist, ist es echt doof. Mietpreisspiegel Laut Amt war die vorherige Wohnung mit 60m² für 550€ schon zu teuer. Die war hier aber normal teuer, eine schlecht sanierte Dachgeschosswohnung im Plattenbau, wie gesagt, sehr zugig und zu kalt für ein Neugeborenes. Hier wird nicht nach m² gezahlt, sondern nach dem Preis, weil die Preise so verrückt sind. Ich kann es auch gar nicht glauben. Ich habe den Amtmenschen gefragt, wo wir eine Wohnung für die angemessenen 351€ bekommen sollen, er meinte nur, dass das ein allgmeines Problem der Stadt sei. Plattenbau 80m² kosten hier 750€ warm. Ich weiß nicht, ich finde das abartig hoch. In meiner Heimatstadt ist es die Hälfte. Ich kam gar nicht auf die Idee, dass die Lebenshaltungskosten hier in der Provinz so anders sein könnten. Geld Mein Arbeitgeber hatte mir auch einen Zuschlag gezahlt zum Gehalt, den ich im Mutterschutz nicht bekommen sollte, was ich nicht wusste und mir alles im Januar abgezogen, sodass mir 3 erwartete Monatsmieten plötzlich fehlen. Ich war auch nicht schwangerschaftsbedingt kranke, sondern vor der Schwangerschaft. Da aber der Gesamtlohn so hoch ist, muss ich auch die Krankenkasse für meinen Freund zahlen. Muss ich in seiner Situation auch. Als ob das nicht reicht: Eine Selbshilfegruppe hat seine Diagnose angezweifelt. Es ist ja auch kein Zustand, immer mal wieder in der Klinik zu sein, ohne dass es hillft und er sein Kind eigentlich völlig verpasst. Jetzt hilft ihm zwar ein spezieller Psychiater aus der nächsten Großstadt, Farhtkosten werden aber von der KK nicht mehr übernommen. Das Amt sagt, wir sollen zur KK.... Aber mich jetzt monatelang mit denen zu streiten macht seine Krankheit nur länger. Das ist für uns alle 3 hier gar nicht schön, wie er oft drauf ist. Ich hebe alle Quittungen auf und hoffe, es wird irgendwann doch noch übernommen. Nachzahlung Mit 150€ Nachzahlung pro Monat habe ich nicht gerechnet. Der Brief mit der Rechnung kam ohne Aufschlüsselung wofür. Als ich nachgefragt habe, kam gleich ein Brief vom Anwalt vom Vermieter mit Zahlungsklage. Ist doof, wenn man soviel Geld nicht übrig hat. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt es, hab aber blöderweise 150€ Selbstbeteiligung... Sonst haben wir nur Hausrat, Haftpflicht. Nicht mal ein Auto. Weiß nich ganz, wo ich noch sparen soll. Eltern unterstützen leider nicht mehr. Also habe ich jetzt noch die Möglichkeit Kindergeldzuschuss und Wohngeld? Wo bekommt man das erste? Wohngeldzentrale habe ich gerade schon angeschrieben. Ja, ihr habt recht, einen Umzug könnte ich mir gar nicht leisten. Mal abesehen davon, dass hier noch immer keine günstigen Wohnungen in den Wohnportalen zu finden sind. Leidtragende ist auch noch meine Püppi bei dem ganzen Scheiß. Danke

von Cissie am 08.03.2016, 18:55



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ich denke mal, sie wird nicht unter druck geraten, weil sie in einem unbefristeten arbeitsverhältnis steht und man erkennen kann, daß es eine zeitlich absehbare echte notsituation ist. meistens ist ein umzug deutlich kostenintensiver bis er sich auszahlt. bis dahin steht die ap wieder in lohn und brot. es kommt auch immer darauf an, ob es tatsächliche unterbringungs alternativen gibt. wenn es in der gegend günstige leerstehende wohnungen gibt, klar, das ap las sich aber anders... eine mutter mit baby wird man nicht in die männerpension schicken.

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 18:56



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Puh. Da habt ihr viel zu tun :-( Wegen den Kosten für die Krankenkasse: ist eine Hochzeit eh geplant? Dann kann er sich umsonst bei Dir familenversichern. Das sind dann ja schon 150€ mehr im Monat. Geht ja auch im ganz ganz kleinen Kreis. Vielleicht auch mal ein schönes Highlight für Euch? Haben , wie viele andere auch aus Kostengründen eher geheiratet als geplant. Ist also moralisch nicht verwerflich. Gehe doch mal zum Jobcenter, lasse Dir einen Termin geben. Dann hast Du Fakten. Oder auch zu einer Beratungsstelle, Diakonie, Pro Familia,Sozialberatung. Die haben auf den Einzelfall abgestimmt auch tolle Ideen. Und google einfach mal Kindergeldzuschlag pdf. Da kannst Du das Dokument runterladen.

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 19:22



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https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/ webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378327.pdf

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 19:24



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Wow! Danke :D

von Cissie am 08.03.2016, 19:28



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Hat bei mir nicht interessiert. Also das es zeitlich begrenzt ist. Aus verschiedensten Anlässen nicht. Wir hatten das letztes Jahr, Hartz4 unterstützend da mein Einkommen nicht ausreichte. Und Männe eben kein ALG1 mehr bekommen hat, er aber auch nicht daheim war wegen freiwilliger Maßnahme bzw später tiels Pfelge seiner Mutter. Von Januar bis Juli war ich noch in EZ und habe 25-30 Std die Woche gearbeitet. Hartz4 gab es also nur unterstützend. Und das im Grunde genommen nur über Höhe der Miete. Im Januar kam zudem die Diagnose bei Schwiegermutter, Lungenkarzinom mit Hinrmetastasen - inoperabel. Lebenserwartung wenige Wochen bis bestenfalls ein paar Monate dank Chemo/Bestrahlung. Und damit absehbar, wir werden eh ins Eigenheim umziehen. März kam dann die Eigenbedarfskündigung zu Ende Juni, samt die Aufforderung vom Amt bis Ende Mai günstigere Wohnung. Also nicht einmal die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Miete dank Nebenkosten um 50 € !!! zu hoch - also auch kein Beinbruch. Weder Amt noch Exvermieter waren bereit Aufschub zu gewähren. Also neue Wohnung suchen, Schwiegermutter pflegen welche immer mehr verfiel und Überlegung, gehen wir unter den ganzen Stress den Klageweg. Wir haben die Übergangswohnung gewählt, also passend ab Juni in die neue. Und dann mit Tod der Schwiegermutter im September dort Wohnung ausräumen, renovieren usw und dann im November Umzug ins Haus. Wobei ich Umzug 2 teils alleine machen durfte da Ende November Göttergatte ins Koma gefallen ist für mehrere Wochen nach missglückter Aneurysma-Op. Das ganze wie gesagt neben einen fast-Fulltime-Job und Kleinkind. Umzugskosten wurden keine !!! erstattet, wir hätten bestenfalls 50 € bekommen für Kartoffelsalat und Bockwurst für die selbst zu organisierenden Helfer. Nein, also beim Amt auf solche "Nichtigkeiten" hoffen - eher nicht. Muss aber sagen, es hängt wirklich verdammt !!! vom zuständigen Sachbearbeiter und Leiter ab. Und ja, wir hätten den Klageweg gehen können. Und ich wette, wir hätten sicherlich vor Gericht auch recht bekommen. Zumal schon die Eigenbedarfskündigung nicht rechtens war. Aber es ist die Frage, wenn Du gerade einen geliebten Menschen verlierst und dabei nur zuschauen kannst, auf was "verschwendest" Du deine Energie?

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 19:35



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Mein Rat wäre auch, heiraten. Notfalls macht ihr das im echt kleinen privaten Rahmen. Dann spart ihr die Kosten für die Krankenversicherung.

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 19:45



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Hi nochmal :) Bei der Diakonie und der AWO waren wir. Pro Famila kenne ich von der Heimat, gibt es hier aber nicht, dafür halt die AWO. Die Diakonie hätte eine Tagesmutter für die Minimaus... , die AWO hat abgelehnt helfen zu können. Heiraten stand schon auf dem Plan. Wir haben es versucht zu umgehen, bis er wieder normal denken kann. Es ist ja auch nicht so schön für ihn in dem Zustand. Aber wir werden wohl müssen :) Ich wünschte, wir hätten das im Dezember erledigt. Habe jetzt erst rausgefunden, dass das Ehegattensplitting auch rückwirkend für das Jahr gilt. Da hätten wir einiges gespart... Das nächste Mal... ah Mist. Danke

von Cissie am 08.03.2016, 20:16



Antwort auf: Auszug möglich?

Bei der nächsten Hochzeit ;-) Wenn es eh geplant ist, dann zieht es vor. Doof, dass Euch keiner richtig unterstützen kann von den Beratungsstellen. Wenn das für Dich mit der Betreuung ok ist, dann könntest Du auch in Elternzeit wenige Stunden arbeiten. Wird angerechnet, aber nicht voll. Ein Plus würde definitiv rauskommen. Vielleicht 2 Vormittage wenn der AG das mitmacht.

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 20:54



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es sind immer einzelfallentscheidungen und deine geschichte, die mir bekannt ist, ist ja nun auch nicht mit der der ap zu vergleichen.

Mitglied inaktiv - 09.03.2016, 10:04



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Hallo. Ich würde dir von einer Hochzeit abraten und gucken wie sich das Krankheitsbild von deinem Mann entwickelt. Spreche aus eigener Erfahrung und würde echt abwarten. Wünsche dir alles gute

von ray32 am 26.03.2016, 16:39