Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, aus erster Ehe habe ich 2 Kinder (11 und 8,5 Jahre). Er verklagt mich gerade aufs Umgangsrecht weil meine Tochter (8,5 Jahre) seit fast einem Jahr sich strikt weigert zu ihm zu gehen. Nun bin ich im 7. Monat vom meinem 2. Ehemann schwanger. Wir würden gerne nach Schweden auswandern (die Kinder möchten dies auch). Mein Anwalt sagt: "Kein Problem, tun sie´s einfach!" Mein Mann hätte dort auch Arbeit und eigenen Grund und Boden haben wir dort auch. Könnte mich der leibliche Vater auf Kindesentführung verklagen und müsste ich dann wieder nach Deutschland zurück? Wie ist es dann mit dem neuen Kind und seinem Vater? Wie ist es dann mit der Geschwistertrennung? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich immer verschiedene Auskünfte erhalten und nun gar nicht mehr weiß was los ist. Vielen Dank im Voraus. Die Knuddelmausfamilie
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich leider dazu nichts sagen, Standesrecht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse