Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausscheiden aus Leistungsbezug u. Babyerstausstattung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausscheiden aus Leistungsbezug u. Babyerstausstattung

Snief

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guten tag frau bader ich würde gern wissen, ob das ausscheiden einer schwangeren aus dem leistungsbezug (grundsicherung nach dem 4.kapitel sgb XII) gleichzeitig dazu führt, dass auch die pauschalen für die babyerstausstattung, welche erst 8 wochen vor dem errrechneten entbindungstermin gezahlt werden sollen, entfallen. dass der lebensunterhalt durch anderweitiges einkommen gedeckt werden kann, bedeutet doch nicht zeitgleich, dass auch die erstausstattung finanziell gestemmt werden kann,oder? danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn keine Leistungen bezogen werden, dann wird auch dies entfallen. Bleibt Caritas u.ä. Liebe Grüße NB


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