Mitglied inaktiv
Hallo, ich muß im März nach Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten, bin dann im sechsten Monat schwanger, habe meine Dienstzeiten(in einem Kinderheim) so eingeteilt, dass es für mich am wenigsten Stress bedeutet. So hätte ich jede Woche einen Nachtbereitschaftsdienst. an einem Wochenende alle zwei Wochen hätte ich Mehrarbeit (10Std.). Möchte Ausnahmegenehmigung, wie bekomme ich die und wie soll man den Antrag am Besten formulieren.
Hallo, reden Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite neben meinem Studium in einem Internat für lernbehinderte Jugendliche als Nachtbereitschaft (8 Mal im Monat, wobei im Juni und Juli nur jeweils 6 Mal, da noch Urlaubsanspruch). Mein Vertrag ist unbefristet. Ich habe aber zum 31. Juli 2013 gekündigt, weil ich dann mit dem Studium so gut wie fertig bin und mich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien