Ostwind
Hallo Frau Bader, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter gerichtlich zugesprochen bekommen und möchte im Sommer mit ihr umziehen. Der Umzug wurde schon vor einem halben Jahr mit dem Kindsvater besprochen. Jetzt verlangt er auf einmal eine ausführliche Aufstellung meiner zukünftigen Finanzen sowie einen Tagesplan aus dem ersichtlich ist wie unsere Tochter (dann 10 und in der 5. Klasse) am neuen Wohnort betreut wird, bevor ich umziehe, notfalls über ein Gericht. Dass ich mit alleinigem ABR ohne Probleme umziehen darf ist mir klar. Gibt es eine rechtliche Grundlage für seine Forderungen nach diversen Auskünften von mir auf die er sich berufen könnte?
Hallo, Ihre Finanzen gehen ihn in diesem Zusammenhang nichts an. Er darf aber wissen, wie die Betreuung des Kindes organisiert ist Liebe Grüße NB
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