Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, muss eine Logopädin nicht auch mündlich darüber aufklären, dass ihre Gebührensätze (bei Privatbehandlung eines Kindes) über denen liegen, die von der Beihilfe übernommen werden - oder reicht es aus, dass sie den Dienstvertrag ohne Erklärung unterschreiben lässt? Kann ich die Gebühren, die über dem Satz liegen und aus eigener Tasche bezahlt werden mussten evtl. zurückfordern? Gibt es da eine Rechtsgrundlage? Vielen Dank Monika
Hallo, es gilt da der Vertrag, den Sie unterschrieben haben! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die Logopädin hat einen vertrag mit Dir. Ob und wieviel Du von irgendweiner Stelle (z. B. Beihilfe) wiederbekommst, ist und kann ihr egal sein. Ansonsten musst Du vorher klären, wieviel Du zu zahlen bereit bist. das gilt für alle Zahlungen bei Ärzten & Co.! Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"