Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufklärung über Gebührensätze

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufklärung über Gebührensätze

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, muss eine Logopädin nicht auch mündlich darüber aufklären, dass ihre Gebührensätze (bei Privatbehandlung eines Kindes) über denen liegen, die von der Beihilfe übernommen werden - oder reicht es aus, dass sie den Dienstvertrag ohne Erklärung unterschreiben lässt? Kann ich die Gebühren, die über dem Satz liegen und aus eigener Tasche bezahlt werden mussten evtl. zurückfordern? Gibt es da eine Rechtsgrundlage? Vielen Dank Monika


Mitglied inaktiv

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Die Logopädin hat einen vertrag mit Dir. Ob und wieviel Du von irgendweiner Stelle (z. B. Beihilfe) wiederbekommst, ist und kann ihr egal sein. Ansonsten musst Du vorher klären, wieviel Du zu zahlen bereit bist. das gilt für alle Zahlungen bei Ärzten & Co.! Viele Grüße Désirée


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