Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger(Risikoschwangerschaft) Wenn ich während der Arbeitszeit zum Arzt muß ob reguläre Untersuchung oder bei Beschwerden werde ich vom AG frei gestellt oder sind das dann Minusstunden die ich nachholen muss? Vielen Dank Nanni82
Hallo, der AG muss Sie freistellen für die vorgeschriebenen Vorsorgetermine. Ansonsten müssen Sie versuchen, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Liebe Grüße NB
CKEL0410
Wenn die Termine nicht anders gelegt werden können musst du dem Ag eine scheinigung vorlegen. Das du von dann bis dann beim Arzt warst. Sie werden dann nicht als Minusstunden angerechnet.
Sonne1210
sind keine Minusstunden. Musst du also nicht nachholen
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse