Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitszeunis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeitszeunis

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Guten Tag, Ich habe gelesen, daß in einem Zegnis den Schlußsatz "Wir wünschen ihm/ihr viel Erfolg und alles Gute für die Zukunft" (o.ä.) stehen sollte, da das Zeunis sonst negativ bewertet sein könnte. Nun meine Frage: Kann ich rechtlich auf solche Schlußformulierung bestehen? Denn mein Arbeitgeber hat sich geweigert, den Satz hinzuzufügen. Vielen Dank im voraus. Belina


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