Mitglied inaktiv
Guten Tag, Ich habe gelesen, daß in einem Zegnis den Schlußsatz "Wir wünschen ihm/ihr viel Erfolg und alles Gute für die Zukunft" (o.ä.) stehen sollte, da das Zeunis sonst negativ bewertet sein könnte. Nun meine Frage: Kann ich rechtlich auf solche Schlußformulierung bestehen? Denn mein Arbeitgeber hat sich geweigert, den Satz hinzuzufügen. Vielen Dank im voraus. Belina
Hallo, wenn er sich weigert, hilft nur der Klageweg. Gruß, NB
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