Mitglied inaktiv
Hallo! Ich arbeite im Einzelhandel als Teilzeitkraft mit 5 Stunden am Tag (plus 0,5 Std. Pause). Am Samstag bin ich von 9:30 -15Uhr geplant. Nun möchte die Bereichsleitung, dass alle durcharbeiten, d.h.von 9:30 bis 20 Uhr. Da ich aber meinen Sohn um 15 Uhr von der Tagesmutter abholen muss, ist dies mir nicht möglich. Ist es nun Arbeitsverweigerung und somit ein Abmahnungs-bzw.Kündigungsgrund wenn ich nicht bis 20 Uhr bleibe? Oder kann ich beruhigt um 15Uhr gehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein frohes Fest!
Hallo, was steht dem Arbeitsvertrag? DAs ist das entscheidende! Gruß, NB
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